Um die Diversion anbieten zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
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So
30
Jun
09:45
Uhr
Bei Schlechtwetter in der Pfarrkirche Obernberg
Mo
1
Jul
18:30
Di
2
10:00
Mit Bischof Manfred Scheuer (Schlechtwetter 9 Uhr)
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