Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:
Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die
Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.
Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.
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Do
27
Jun
18:00
Uhr
anschl. Fest-Vortrag zu Gerhoch v. Reichersberg
So
30
09:45
Bei Schlechtwetter in der Pfarrkirche Obernberg
Mo
1
Jul
18:30
Alle Termine
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