Entscheidet das Bezirksgericht in erster Instanz, ist gegen das Urteil wegen "Nichtigkeit", "des Ausspruchs über die Schuld und die Strafe" eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht möglich. Dieses entscheidet durch einen Dreirichter-Senat. Im Strafverfahren ist der Instanzenzug zweistufig. Landesgericht (entscheidet als Dreirichter-Senat) ↑ Bezirksgericht Entscheidet das Landesgericht in erster Instanz durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter, also bei allen mit höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechen und Vergehen, (z.B. falsche Beweisaussage vor Gericht), so gehen Berufungen wegen "Nichtigkeit", "Schuld und Strafe" an das übergeordnete Oberlandesgericht. Oberlandesgericht ↑ Landesgericht (entscheidet als Einzelrichterin/Einzelrichter) Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig, so muss mit einer Nichtigkeitsbeschwerde der Oberste Gerichtshof angerufen werden. Oberster Gerichtshof ↑ Landesgericht (entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht) Ist das Landesgericht als Schöffengericht oder als Geschworenengericht in erster Instanz zuständig und wird nur eine Berufung gegen den Strafausspruch erhoben, so entscheidet das übergeordnete Oberlandesgericht. Oberlandesgericht ↑ Landesgericht (entscheidet als Schöffen- oder Geschworenengericht)
§§ 29 bis 34 Strafprozessordnung (StPO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
So
30
Jun
09:45
Uhr
Bei Schlechtwetter in der Pfarrkirche Obernberg
Mo
1
Jul
18:30
Di
2
10:00
Mit Bischof Manfred Scheuer (Schlechtwetter 9 Uhr)
Alle Termine
Gemeindepost April 2024Mehr...
Straße/HausnummerAichetDietrachingGrubHofingHubKrautsdorfNiederweilbachNonsbachPischelsdorfRöflSankt Georgen bei Obernberg am InnUlrichstalWimmHausnummer23456789102123242527282930313233343536