Heizkostenzuschuss 2024

01.02.2024 07:00

Auch in diesem Jahr gewährt das Land OÖ einen Heizkostenzuschuss an sozial bedürftige Personen. Für die Beheizung einer Wohnung - gleichgültig mit welchem Energieträger - wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt - dieser beträgt 200 Euro pro Haushalt!

Bei der Wohnung muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss in Oberösterreich sein. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen in Summe die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt (Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis € 17.700.-, Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis € 25.000.- ).

Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages). In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoffbedarf aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Die Antragsfrist läuft vom 1. Februar bis zum 31. März 2024. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2022, wobei für die Festlegung der Einkommensgrenzen die Ausgleichszulagenrichtsätze des Jahres 2022 heranzuziehen sind.

Ab 2024 ist der Antrag für den Heizkostenzuschuss NUR noch ONLINE zu beantragen. Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an eine Vertrauensperson oder kommen Sie auf das Gemeindeamt, wir unterstützen Sie gerne!

Auf folgenden Link können Sie den Antrag stellen: Hier klicken - Antrag Heizkostenzuschuss

Für die Antragsstellung wird benötigt:

  • Ihre persönlichen Daten 
  • Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
  • Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • Bankverbindung an die der OÖ Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll

Nähere Informationen erhalten Sie hier als Download!

Richtlinie_Heizkostenzuschuss

01.02.2024 07:00